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Zulassung gemäß AZWV

Mit den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist die Weiterbildungsförderung nach dem SGB III mit dem Ziel neu geordnet worden, in diesem wichtigen arbeitsmarktpolitischen Förderbereich mehr Wettbewerb und Transparenz zu schaffen und die Qualität in der SGB III- geförderten Weiterbildung zu verbessern. Neben der bereits von der Bundesagentur für Arbeit vollzogenen Einführung von Bildungsgutscheinen und der obligatorischen Einführung von Qualitätssicherungssystemen bei Bildungsträgern ist es ein wichtiges Anliegen der Reform, das bisherige sogenannte Zulassungsverfahren von Weiterbildungsträgern und -lehrgängen nach dem SGB III aus der Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit herauszunehmen und auf externe fachkundige Stellen zu übertragen.

Erfolgte die Qualitätssicherung im Weiterbildungsbereich bisher auf Grundlage des sog. Anforderungskataloges an Bildungsträgern durch die Bundesagentur für Arbeit, wird nun mit Inkrafttreten der AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) ein neuer Rahmen geschaffen. Die BA zieht sich (teilweise) bezüglich Zulassung und Anerkennung zurück und hat diese Aufgabe an die Privatwirtschaft genauer an Zertifizierungsstellen, sog. Fachkundige Stellen, abgegeben.
Der Bildungsträger muss ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen, dass die 9 geforderten Kriterien des Anerkennungsbeirates der Bundesagentur erfüllt. Dies umfasst zumindest:

  • Ein kundenorientiertes Leitbild.
  • Die Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen.
  • Die Art und Weise der Festlegung von Unternehmenszielen sowie Lehr- und Lernzielen, Methoden und Methodenbewertung.
  • Die Methoden zur Förderung der individuellen Lernprozesse.
  • Eine regelmäßige Evaluation der Methoden und der Unternehmensorganisation.
  • Die Durchführung von eigenen Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens.
  • Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit externen Fachkräften zur Qualitätsentwicklung
  • Zielvereinbarungen.
  • Die Messung der Zielerreichung und Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse.

Gerne unterstützen wir auch Sie im Rahmen Ihrer geplanten Bildungsträgerzulassung.

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