Vorregistrierungsphase für REACH beginnt am 1. Juni 2008
Am 1. Juni 2008 werden die Anforderungen des neuen europäischen Chemikalienrechts REACH für die Registrierung von Stoffen gültig.
Wenn Stoffe die Jahrestonnagen überschreiten, müssen Hersteller und Einführer sie registrieren, bevor diese Stoffe importiert oder hergestellt werden. Dazu stellt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die zu verwendenden Formate zur Verfügung. Die Vorregistrierung wird sowohl über ein Online-Webformular als auch mit der Software IUCLID 5 möglich sein, mit der später auch die Registrierung durchgeführt werden muss. Die Software lässt sich kostenlos unter www.iuclid.eu aus dem Internet herunterladen.
Eine Übergangsphase gibt es vor allem für solche Stoffe, die im Altstoffregister
EINECS gelistet sind. Diese Stoffe werden nun als Phase-in-Stoffe bezeichnet. Die zuständigen europäischen und nationalen Behörden gehen davon aus, dass von den hier gelisteten 100 000 chemischen Stoffen etwa 30 000 mit einer jährlichen Produktions- oder Importmenge von einer Tonne und mehr zurzeit bereits auf dem europäischen Markt sind. Da es schwer sein wird, alle diese Stoffe mit dem operationalen Beginn der REACH-Verordnung am 1. Juni 2008 zu registrieren, die Stoffe aber ohne Unterbrechung weiterhin hergestellt und importiert werden sollen, wird das besondere Verfahren der Vorregistrierung angewendet. Hinsichtlich des Zeitpunktes bis wann ein Phase-in-Stoff zu registrieren ist, hängt von der Produktions- oder Importmenge des einzelnen Herstellers ab.
Anfragen zu REACH beantwortet die Nationale Auskunftsstelle, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund, reach-info@baua.bund.de, www.reach-helpdesk.de

