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Neue Verpackungsverordnung

Das Bundesumweltministerium (BMU) will die 5. Novelle der Verpackungsverordnung noch in diesem Monat dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorlegen. Das BMU begrüßt ausdrücklich die Zustimmung des Bundeswirtschaftsministers, der nach einer rechtlichen Prüfung auf eine Privilegierung bestimmter Branchen verzichtet und damit den Weg frei macht für die lange erwartete Neuregelung.

Die Novelle schafft aus Sicht des BMU einen klaren Rahmen für den Wettbewerb bei der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. Ausgenommen werden lediglich funktionierende branchenbezogene Rücknahmelösungen, die von den zuständigen Behörden genehmigt sind. Sie dürfen jedoch keine Verpackungen einbeziehen, die bei privaten Haushalten anfallen. Die Vertreiber müssen darüber hinaus eine Vollständigkeitserklärung über die Verpackungen abgeben, die sie in Verkehr bringen.

Die Novelle soll die nicht mehr hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrer und die Verrechnung von Verpackungsabfällen beenden, die an so genannten Großanfallstellen erfasst wurden, mit Verpackungen, die eigentlich von privaten Haushalten zurück genommen werden sollten.

Die bewährte haushaltsnahe Sammlung, die eine anspruchsvolle Verwertung von Verpackungen ermöglicht, werde damit langfristig gesichert. Die Neuregelung wird laut BMU einen fairen Wettbewerb fördern und entspreche damit nicht zuletzt dem Interesse der Verbraucher an fairen Preisen.

BMU

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